Der Stadtsportverband informiert.

Lie­be Vereinsmitglieder!

Seit dem 15.05.2021 gilt in NRW eine neue Coro­naschutz­ver­ord­nung (Coro­naSch­VO), die Sie im Detail hier nach­le­sen kön­nen. Die Ver­än­de­run­gen gegen­über dem vor­he­ri­gen Stand sind gelb markiert.

Die neue Coro­naSch­VO sieht weit­rei­chen­de Locke­run­gen für den Sport vor, sobald die regio­na­le 7‑Ta­ge-Inzi­denz (also die Inzi­denz in einem Kreis oder einer kreis­frei­en Stadt) fünf Werk­ta­ge hin­ter­ein­an­der bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außer­dem bereits jetzt wei­te­re Locke­run­gen für den Fall, dass die regio­na­le 7‑Ta­ge-Inzi­denz sta­bil unter 50 liegt. Wir dan­ken in die­sem Zusam­men­hang der Sport­ab­tei­lung der Staats­kanz­lei mit Frau Staats­se­kre­tä­rin Milz an der Spit­ze für ihren inten­si­ven Ein­satz und die ein­mal mehr ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit in den ver­gan­ge­nen Tagen.

In den vom Land NRW aner­kann­ten Modell­re­gio­nen kann es für den Sport Regeln geben, die von den all­ge­mei­nen Regeln abwei­chen. Wen­den Sie sich für wei­te­re Infor­ma­tio­nen bit­te direkt an Ihren Stadt- oder Kreis­sport­bund. Stand heu­te gibt es nach unse­rem Kennt­nis­stand für den Bereich Sport nur eine akti­ve­Mo­dell­re­gi­on, näm­lich den Kreis Coesfeld.

Wir freu­en uns, dass mit den aktu­ell sin­ken­den Inzi­denz­wer­ten deut­li­che Locke­run­gen für den Ver­eins­sport in NRW in greif­ba­re Nähe rücken. Bit­te tra­gen Sie Alle durch beson­ne­nes Ver­hal­ten wei­ter dazu bei, dass die­se posi­ti­ve Ent­wick­lung sich fort­set­zen kann.

Das Prä­si­di­um des THC im VfL Bochum