Liebe Mitglieder, bitte beachten Sie unsere Hygienevorschriften!
1. Hygienevorschriften - Beachten Sie unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Hygienevorschriften auf der gesamten Tennisanlage (Mindestabstand 1,5 m, Niesen/Husten in Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen, etc.). Auf der gesamten Anlage des THC, auch in der Halle, besteht Maskenpflicht. Erst mit Betreten des Courts, darf die Maske abgelegt werden.
2. Krankheitssymptome - Trifft auf Sie eines der folgenden Symptome zu, dürfen Sie die Tennisanlage nicht betreten: 1. Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh), 2. Erhöhte Körpertemperatur/Fieber, 3. Durchfall, 4. Geruchs- oder Geschmacksverlust, 5. Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS Covid-19- Erkrankung vorliegt oder bestätigt wurde.
3. Spiel-und Trainingsbetrieb — Es dürfen bis zu 5 Personen einen Tennisplatz gleichzeitig nutzen. Das Training muss kontaktlos erfolgen, und die Spieler müssen den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten.
4. Mindestabstand — Beim Weg auf den Platz und vom Platz sowie beim Seitenwechsel ist sicherzustellen, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Warten Sie z.B. außerhalb des Platzes, bis die Spieler vor Ihnen diesen verlassen haben und gehen Sie beim Seitenwechsel auf verschiedenen Seiten ums Netz.
5. Körperkontakt — Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen, kein ins-Ohr-flüstern taktischer Überlegungen beim Doppel, etc.
6. Kinder und Begleitpersonen — Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Kinder die Regeln kennen und einhalten.
7. Infektionsketten — Es ist wichtig, dass im Fall einer Infektion die Infektionskette zurückverfolgt werden kann. Stellen Sie also sicher, dass Sie bei Bedarf den Behörden Auskunft geben können, mit wem Sie in den letzten 14 Tagen gespielt haben und tragen Sie sich immer namentlich in die ausgelegte Liste ein.
8. Ein- und Ausgangsregelung der Tennishalle — Bei voller Hallenauslastung und Nicht-Nutzung der Umkleideräume bitte die gekennzeichneten Notausgänge zum Verlassen der Tennishalle benutzen.
9. Nichteinhaltung der Vorschriften — Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann der Vorstand oder von ihm benannte Personen, ein Hallen‑, bzw. Platzverbot aussprechen.
Der Vorstand.
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