Liebe Vereinsmitglieder!
Seit dem 15.05.2021 gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), die Sie im Detail hier nachlesen können. Die Veränderungen gegenüber dem vorherigen Stand sind gelb markiert.
Die neue CoronaSchVO sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7‑Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100 liegt. Sie beschreibt außerdem bereits jetzt weitere Lockerungen für den Fall, dass die regionale 7‑Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt. Wir danken in diesem Zusammenhang der Sportabteilung der Staatskanzlei mit Frau Staatssekretärin Milz an der Spitze für ihren intensiven Einsatz und die einmal mehr vertrauensvolle Zusammenarbeit in den vergangenen Tagen.
- Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz unter 50
- Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz 50 bis 100
- Regeln für Sportbetrieb bei Inzidenz über 100
In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund. Stand heute gibt es nach unserem Kenntnisstand für den Bereich Sport nur eine aktiveModellregion, nämlich den Kreis Coesfeld.
Wir freuen uns, dass mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten deutliche Lockerungen für den Vereinssport in NRW in greifbare Nähe rücken. Bitte tragen Sie Alle durch besonnenes Verhalten weiter dazu bei, dass diese positive Entwicklung sich fortsetzen kann.
Das Präsidium des THC im VfL Bochum